Aktuelles

25.01.2024: Aktualisierung des Mutterschutzgesetzes von 2018

Mit dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) von Anfang 2018 wurde ein bedeutender rechtsnormativer Schritt realisiert, um die adäquate Umsetzung eines zeitgemäßen Mutterschutzes auf Basis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 MuSchG zu fördern und dabei die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen während Schwangerschaft und Stillzeit möglichst zu erhalten.

Mehr zu dem Thema findet sich unter https://www.institut-aser.de/out.php?idart=2070

Das Video dazu ist über Youtube einsehbar, bitte folgen Sie dem Link Mutterschutz in der Arbeitswelt. Der eigentliche Vortrag startet nach ca. 6 Minuten.

25.01.2024: Arbeitsmedizinisches und sicherheitstechnisches Seminar

Auch in diesem Wintersemester 2023 findet das arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Seminar an der BUW Wuppertal statt. Eine Übersicht der Termine und Referenten findet sich unter:

Arbeitsmedizinisches und sicherheitstechnisches Seminar

14.09.2023: STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung

Die STIKO hat ihre aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung am 25.5.2023 im Epidemiologischen Bulletin 21/2023 veröffentlicht. Unter anderem empfiehlt die STIKO, dass Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (u.a. Personen ab 60 Jahre) sowie Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko zukünftig weitere Auffrischungsimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion – erhalten, vorzugsweise im Herbst. Die COVID-19-Impfung wird in die allgemeinen STIKO-Impfempfehlungen 2023 aufgenommen.

Wir impfen ab KW38 ausschliesslich mit Biontech/Pfizer mRNA Impfstoff. Das RKI hat entsprechende Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen auf seiner Webseite unter

RKI - Impfungen A - Z - Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung

hinterlegt, bitte bringen Sie den Einwilligungsbogen fertig ausgefüllt mit zur Impfung. Vergessen Sie auch Ihre Impfbescheinigung (Impfpass) nicht.

26.05.2023: Wir sind ein Familienbetrieb

Neben Klara Lepique tritt auch Karl Lepique ab Juni 2023 als Werkstudent für Sicherheitstechnik in den Betrieb ein. Wir freuen uns sehr über diese Unterstützung.

15.03.2023: Wir begrüßen unseren 100. Kunden

Unsere Firma wächst weiter. Seit März dieses Jahres unterstützen wir 100 Kunden bei der Durchführung arbeits- und sicherheitstechnischer Angelegenheiten.

04.01.2023: Arbeitsschutzkontrollgesetz und Lieferkettenkontrollgesetz

Zwar ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz schon seit 2021 in Kraft, wurde aber 2023 um den Passus (Mitteilung BG) ergänzt:
Diese Vorgabe im 2021 beschlossenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wird ab nächstem Jahr um einen für Firmenchefs wichtigen Passus ergänzt: Die Behörden müssen dann nämlich die Ergebnisse der Betriebsbesichtigung direkt elektronisch an die zuständige Berufsgenossenschaft melden. Werden Mängel festgestellt und nicht innerhalb der von den Arbeitsschutzbehörden gesetzten Frist abgestellt, kann ein Bußgeld fällig werden.

Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Davon sind auch die kleineren Unternehmen betroffen, da sie als Dienstleister oder Zulieferer auch diesem Gesetz unterliegen, siehe auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

28.11.2022: Unser neues Zuhause Am Buschhäuschen 53

Haus

18.10.2022: Neue Dokumente für die Impfungen

Das RKI hat neue Dokumente für die Impfungen herausgegeben, Anamnesebogen und Einwilligungserklärung sind nun in einem Dokument zusammengefasst, das zweite Dokument ist der Aufklärungsbogen. Bitte laden Sie sich den Dokumentensatz herunter und bringen diesen ausgefüllt zu Ihrem Termin mit:

COVID 19 mRNA Aufklärungsbogen (BioNTech/Pfizer und Moderna)
COVID 19 mRNA Anamnesebogen und Impfeinwilligungserklärung

01.07.2022: Wir sind umgezogen

Unsere neue Adresse lautet:

Arbeits- und Gesundheitsschutz Lepique
Am Buschhäuschen 53
42115 Wuppertal

18.10.2022: Neue Dokumente für die Impfungen

Das RKI hat neue Dokumente für die Impfungen herausgegeben, Anamnesbogen und Einwilligungserklärung sind nun in einem Dokument zusammengefasst, das zweite Dokument ist der Aufklärungsbogen. Bitte laden Sie sich den Dokumentensatz herunter und bringen diesen ausgefüllt zu Ihrem Termin mit:

COVID 19 mRNA Aufklärungsbogen (BioNTech/Pfizer und Moderna)
COVID 19 mRNA Anamnesebogen und Impfeinwilligungserklärung

17.02.2022: Aktualisierung der Unterlagen für mRNA und Vektor sowie - NEU - für proteinbasierten Impfstoff

Bitte laden Sie sich entsprechend den Dokumentensatz bestehend aus Aufklärungsbogen sowie Anamnese- und Impfeinwilligungsbogen herunter und bringen diese ausgefüllt zu Ihrem Termin mit:

COVID 19 mRNA Aufklärungsbogen (BioNTech/Pfizer und Moderna)
COVID 19 mRNA Anamnese-Impfeinwilligung

COVID 19 Vektor Aufklärungsbogen (Johnson & Johnson)
COVID 19 Vektor Anamnese-Impfeinwilligung

COVID 19 Proteinbasiert Aufklärungsbogen (Novavax)
COVID 19 Proteinbasiert Anamnese-Impfeinwilligung

22.12.2021: SARS-CoV-2-Boosterimpfung bereits nach 3 Monaten

Die StiKo hat neue Empfehlungen zur Booster-Impfung veröffentlicht. Demnach ist es angeraten, bereits nach 3 Monaten die 3. Impfung zu empfangen. Zur Zeit haben wir genügend Impfstoff zur Verfügung, daher bitten wir alle Impfwilligen, sich bei uns zu melden und einen Termin zu vereinbaren. Kontakt siehe Newsflash vom 17.11.2021.

Einzige Voraussetzung: bitte bringen Sie die vorausgefüllten Formulare mit. Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts) und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.

03.12.2021: Termin Kinderimpfung gegen SARS-Cov-2

Unsere Kinder und deren Familien sind die Verlierer der Pandemie (Doppelbelastung im Home Office, Infektionen, mangelnde Lüfungsmöglichkeiten in Schulen und Kitas usw.) Wir bieten ab dem 22.12.21 die Impfungen für unsere Kleinsten an. Die 2. Impfung erfolgt dann 3 Wochen später. Der zugelassene Impfstoff ist Biontech/Pfizer in der Kinderaufbereitung.

Die Impfsprechstunde wird nicht mit der Erwachsenensprechstunde gemischt! Anmeldungen zur Impfung bitte per Telefon unter 0202/459024 oder unter fasi@lepique.net

Wir suchen noch kindgerechte Spenden (gerne mit Ihrem Fimenlogo) für diese Kindersprechstunde.

03.12.2021: Kurzes Update zur SARS-CoV-2-Boosterimpfung

Zur Zeit haben wir ca. 400 Dosen Biontech Impfstoff zur Verfügung, deren Haltbarkeit bis Weihnachten abgelaufen sein wird. Daher bitten wir alle Impfwilligen, sich bei uns zu melden und einen Termin zu vereinbaren. Kontakt siehe Newsflash vom 17.11.2021. Es ist irrelevant, ob es sich um eine Erstimpfung oder Boosterimpfung handelt.

Einzige Voraussetzung: bitte bringen Sie die vorausgefüllten Formulare mit. Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts) und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.

17.11.2021: SARS-CoV-2-Boosterimpfung

Die Inzidenzwerte in Wuppertal steigen rapide, wenn auch unterhalb des Bundesdurchschnitts. Aktuell liegt die 7-Tage Inzidenz in NRW bei 183, deutschlandweit bei 320. In unserer Praxis können wir ab sofort die 3. Impfung "für alle" ab 18 Jahren anbieten. Impfwillige melden sich bitte telefonisch unter 0202 45 90 24 oder per Email unter anmeldung@lepique.net an.

Bitte haben Sie etwas Geduld, aufgrund der hohen Nachfrage sind die Telefonleitungen stark ausgelastet.

Einzige Voraussetzung: bitte bringen Sie die vorausgefüllten Formulare mit. Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts) und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.

29.06.2021: SARS-CoV-2-Schutzimpfung mit Biontech/Pfizer

Die Inzidenzwerte in Wuppertal sinken weiter, aktuell liegt die 7-Tage Inzidenz in Wuppertal im einstelligen Bereich bei 6,7.

In unserer Praxis können wir ab heute Impfungen mit Biontech/Pfizer "für alle" ab 18 Jahren anbieten, da wir auf ausreichend Impfstoff zurückgreifen können. Daher können Impfwillige in der Zeit von Montags - Donnerstags zwischen 11 Uhr und 14 Uhr OHNE Voranmeldung (bitte keine Email senden und auch nicht anrufen) bei uns in der Praxis eine Impfung erhalten. Einzige Voraussetzung: die vorausgefüllten Formulare mitbringen. Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts) und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.

18.05.2021: SARS-CoV-2-Schutzimpfung

Um die Formalitäten für Sie und uns zu vereinfachen laden Sie sich bitte einen der Formularsätze von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts) herunter:

Bitte laden Sie sich alle 3 Formulare (Aufklärungsblatt, Anamneseboden und Einwilligungserklärung des RKI sowie den Anamnesebogen unserer Praxis) herunter und füllen diese so weit möglich bereits zu Hause aus. Das erleichert und beschleunigt die Abläufe in der Praxis. Die Dokumente des RKI sind in vielen Sprachen verfügbar, bei den übersetzten Dokumenten sind beide Formulare zu einem Link zusammengefasst.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte in der Praxis telefonisch (0202 45 90 24) oder per Email an anmeldung@lepique.net .
Bis auf Weiteres gilt die Impfpriorisierung.

12.04.2021: SARS-CoV-2-Schutzimpfung

Die Impfungen bei den Hausärzten haben am Mittwoch, den 7.04.2021 begonnen, wodurch eine neue Dynamik in das Impfgeschehen gekommen ist.

Wuppertal hat aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von über 158, daher wird mehr Impfstoff (AstraZeneca) als ursprünglich geplant an die niedergelassenen Ärzte verteilt. Wenn Sie über 60 Jahre sind und keine gravierenden Vorerkrankungen haben melden Sie sich bei Interesse bitte in der Praxis telefonisch oder per Email an anmeldung@lepique.net. Bis auf Weiteres gilt die Impfpriorisierung.

22.10.2020: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Seit dem 20.08.2020 gilt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Details finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel.

01.03.2020: COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Seit Ende Februar hält uns ein Virus fest im Griff, inzwischen ist die Epidemie zur Pandemie hochgestuft worden und weitgehende Maßnahmen wurde seitens der Bundesregierung in die Wege geleitet. Wir verzichten hier auf zusätzliche Information und verweisen auf die bestehenden, tagesaktuellen Resourcen: Information zu Infektionskrankheiten des Robert-Koch-Instituts.
COVID-19 Data Center der Johns Hopkins Universität.
Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Bitte bleiben Sie gesund.

01.03.2020: Masernschutzgesetz

Kern des Masernschutzgesetzes ist, dass für Kinder vor der Aufnahme in Kitas, Schulen und Kindertagespflegeeinrichtungen der Nachweis erbracht werden muss, dass die Kin­der wirksam gegen Masern geimpft sind. Auch Ärzte sowie weiteres medizinisches Per­sonal und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen müssen bis Ende Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Siehe auch: Epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Instituts.

01.01.2018: Mutterschutzgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Siehe auch: Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

25.07.2015: Präventionsgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten: In der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt.