Aktuelles
27.08.2025: Grippeschutzimpfungen 2025/2026
Ab sofort steht der neue Grippeimpfstoff für die Saison 2025/2026 zur Verfügung. Dieser ist auf Zellkulturen gezogen und deshalb eifrei (keine Eiweissallergie). Ebenfalls soll der Impfstoff gegen die Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündung) verimpft werden. Die Impfungen können parallel gegeben werden, um einen möglichst schnellen und guten Schutz Ihrer Mitarbeiter für den Herbst/Winter zu erreichen. Die Impfungen werden über die Krankenkassen direkt abgerechnet. Viele Krankenkassen bieten Ihren Versicherten die Grippeimpfung als Extraleistung an. Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Mitarbeiter weiter.
Die Impfungen werden insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen (Herz-Kreislauf, Niere, Leber, Stoffwechsel, Leber, Nervensystem) empfohlen oder für Angehörige solcher Patienten mit Grunderkrankungen. Weiterhin zählen auch ein Lebensalter ab 60 Jahre oder besondere Berufsgruppen (Medizin, Pflege, Erziehung usw.) dazu.
Gegebenenfalls beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter hierzu. Die Impfungen können im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgen/Untersuchungen durchgeführt werden. Sie können auch täglich zu unseren Sprechzeiten Ihr Personal zu den Impfungen schicken. Wir haben nur eine begrenzte Anzahl an Impfstoff zur Verfügung!
Anbei füge ich einen Anamnesebogen, die Fachinformation und die Einverständniserklärung. Die Mitarbeiter sollen bitte diese Unterlagen bereits zum Termin ausgefüllt mitbringen, zusätzlich ihren Impfausweis und die Krankenversicherungskarte.
08.04.2025: Arbeiten mit Krankheiten - mit professioneller Hilfe können Beschäftigte gut und produktiv im Erwerbsleben bleiben
Mit zunehmender Alterung der Gesellschaft wird künftig das Arbeiten mit gesundheitlichen Einschränkungen eher die Regel als die Ausnahme sein. Forschende der Bergischen Universität in Wuppertal (BUW) gehen davon aus, dass sieben Millionen Beschäftigte zwischen 50 und 64 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen erwerbstätig sind. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stellt dies eine besondere Herausforderung für die Betriebe und die arbeitsmedizinische Betreuung dar. Die 65. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) widmet daher dem Thema „Arbeiten mit Krankheiten“ einen Schwerpunkt. Der Kongress findet noch bis zum 5. April in Wuppertal statt.
Arbeiten mit Krankheit ist betriebliche Realität
Forschende am Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft der BUW begleiten seit 2011 im Rahmen der Langzeitstudie „Leben in der Arbeit“ (lidA) (*1) ältere Beschäftigte in Deutschland auf ihrem Weg vom Arbeitsleben in den Ruhestand. 62 Prozent von ihnen fühlen sich bei anstrengenden Tätigkeiten im Alltag durch ihren Gesundheitszustand beeinträchtigt. Nur jeder oder jede Zweite bezeichnet die eigene allgemeine Gesundheit als „gut“ oder „sehr gut“. (*2) Hochgerechnet bedeutet dies, dass heutzutage von 15 Millionen Beschäftigten zwischen 50 und 64 Jahren sieben Millionen mit einer Erkrankung erwerbstätig sind. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und zunehmender Alterung der Gesellschaft müssen sich Unternehmen künftig auf eine wachsende Zahl von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen einstellen. Für den Lehrstuhl- und Studienleiter Professor Dr. med. Hans Martin Hasselhorn, gilt es künftig nicht nur sicherzustellen, dass die Menschen gesundheitsförderlich bis zur Rente arbeiten. Es gehe vermehrt auch darum, dass sie mit und trotz ihren gesundheitlichen Einschränkungen gut und gern bis zur Rente arbeiten können.Viele ältere Arbeitnehmende schaffen ihr Arbeitspensum ohne größere Einschränkungen
Positiv hervorzuheben ist, dass die meisten Arbeitnehmenden mit gesundheitlichen Problemen trotzdem ihre Arbeit gut und ohne größere Abstriche bewältigen. Etwa 1,5 Millionen ältere Beschäftigte jedoch weisen hohe Fehlzeiten von über 30 Tagen auf. (*3) Viele von ihnen benötigen professionelle Hilfe, um gut und produktiv im Erwerbsleben bleiben zu können. An diesem Punkt besteht ein koordinierter Handlungsbedarf: Eine Vernetzung der verschiedenen Akteure von den Betrieben, den Sozialversicherungen und Krankenkassen bis hin zum Gesetzgeber ist notwendig. Wichtig ist dabei auch immer, die betriebsärztliche Expertise einzubinden.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgt zu selten
Betriebliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit zeigen fast immer eine positive Wirkung. Die Forschung zeigt jedoch: Obwohl bereits seit 2004 Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet sind, nach einer 6-wöchigen Arbeitsunfähigkeit ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, erfolgt dies viel zu selten. Aktuelle Forschungsergebnisse der lidA-Studie zeigen, dass nur einer von drei älteren Beschäftigten mit hohen AU-Zeiten vom Arbeitgeber ein BEM-Angebot erhält. Dieser Wert, so kritisieren die Verfasser der Studie, sei seit Jahren konstant viel zu niedrig.
Unzureichende Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Betriebsmedizin und Rehabilitation
Der Forscher Hans Martin Hasselhorn sieht Probleme an den Schnittstellen von Betrieb und Rehabilitation. So spielt die Arbeitswelt in der medizinischen Rehabilitation noch nicht die Rolle, die sie einnehmen sollte. Reha-Maßnahmen orientieren sich noch nicht ausreichend an den beruflichen Anforderungen und die Informationen der Rehabilitation kommen noch nicht ausreichend in den Betrieben an. Betriebsärztliche Expertise wird in der Praxis zu selten zur Wiedereingliederung hinzugezogen. Eine Lösung sieht Hasselhorn unter anderem in gesetzlichen Regelungen, welche sektorverbindenden Abstimmungen einen verpflichtenden Rahmen geben. Des Weiteren müssen Betriebsärztinnen und -ärzte bei der Wiedereingliederung eine verpflichtende zentrale Rolle haben, so wie dies in den Niederlanden bereits der Fall ist.
Quellen:
(*1) Die lidA Kohortenstudie: https://arbeit.uni-wuppertal.de/de/
(*2) lidA-Broschüre Arbeiten mit Krankheit, 2024.
(*3) lidA-Factsheet 2024/03
04.04.2025: DGAUM Jahrestagung in Wuppertal
Dr.med. Kerstin Lepique und Karl Lepique, Studierender der Sicherheitstechnik, auf der DGAUM Jahrestagung 2025 in Wuppertal
02.04.2025: Elektronische Patietenakte (ePA)
Aktuell wird die ePA ausgerollt, zuerst für alle Kassenpatienten, später ebenfalls für Privatversicherte. Umfangreiche Information zur elektronischen Patientenakte findet sich unter
Die elektronische Patientenakte für alle
VDSI Forum NRW 2024 am 26.09.2024
Dr.med. Kerstin Lepique, Karl Lepique und Fabian Niklas Gertz, Studierende der Sicherheitstechnik, auf dem VDSI Forum NRW 2024 in Wuppertal
04.01.2023: Arbeitsschutzkontrollgesetz und Lieferkettenkontrollgesetz
Zwar ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz schon seit 2021 in Kraft, wurde aber 2023 um den Passus (Mitteilung BG) ergänzt:
Diese Vorgabe im 2021 beschlossenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wird ab nächstem Jahr um einen für Firmenchefs wichtigen Passus ergänzt: Die Behörden müssen dann nämlich die Ergebnisse der Betriebsbesichtigung direkt elektronisch an die zuständige Berufsgenossenschaft melden.
Werden Mängel festgestellt und nicht innerhalb der von den Arbeitsschutzbehörden gesetzten Frist abgestellt, kann ein Bußgeld fällig werden.
Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Davon sind auch die Kleiner Unternehmen betroffen, da sie als Dienstleister oder Zulieferer auch diesem Gesetz unterliegen, siehe auch
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
28.11.2022: Unser neues Zuhause Am Buschhäuschen 53
18.10.2022: Neue Dokumente für die Impfungen
Das RKI hat neue Dokumente für die Impfungen herausgegeben, Anamnesebogen und Einwilligungserklärung sind nun in einem Dokument zusammengefasst, das zweite Dokument ist der Aufklärungsbogen. Bitte laden Sie sich den Dokumentensatz herunter und bringen diesen ausgefüllt zu Ihrem Termin mit:
COVID 19 mRNA Aufklärungsbogen (BioNTech/Pfizer und Moderna)
COVID 19 mRNA Anamnesebogen und Impfeinwilligungserklärung
01.07.2022: Wir sind umgezogen
Unsere neue Adresse lautet:
Arbeits- und Gesundheitsschutz Lepique
Am Buschhäuschen 53
42115 Wuppertal
18.10.2022: Neue Dokumente für die Impfungen
Das RKI hat neue Dokumente für die Impfungen herausgegeben, Anamnesbogen und Einwilligungserklärung sind nun in einem Dokument zusammengefasst, das zweite Dokument ist der Aufklärungsbogen. Bitte laden Sie sich den Dokumentensatz herunter und bringen diesen ausgefüllt zu Ihrem Termin mit:
COVID 19 mRNA Aufklärungsbogen (BioNTech/Pfizer und Moderna)
COVID 19 mRNA Anamnesebogen und Impfeinwilligungserklärung
17.02.2022: Aktualisierung der Unterlagen für mRNA und Vektor sowie - NEU - für proteinbasierten Impfstoff
Bitte laden Sie sich entsprechend den Dokumentensatz bestehend aus Aufklärungsbogen sowie Anamnese- und Impfeinwilligungsbogen herunter und bringen diese ausgefüllt zu Ihrem Termin mit:
COVID 19 mRNA Aufklärungsbogen (BioNTech/Pfizer und Moderna)
COVID 19 mRNA Anamnese-Impfeinwilligung
COVID 19 Vektor Aufklärungsbogen (Johnson & Johnson)
COVID 19 Vektor Anamnese-Impfeinwilligung
COVID 19 Proteinbasiert Aufklärungsbogen (Novavax)
COVID 19 Proteinbasiert Anamnese-Impfeinwilligung
22.12.2021: SARS-CoV-2-Boosterimpfung bereits nach 3 Monaten
Die StiKo hat neue Empfehlungen zur Booster-Impfung veröffentlicht. Demnach ist es angeraten,
bereits nach 3 Monaten die 3. Impfung zu empfangen. Zur Zeit haben wir genügend Impfstoff zur Verfügung, daher bitten wir alle Impfwilligen, sich bei uns zu melden und einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt siehe Newsflash vom 17.11.2021.
Einzige Voraussetzung: bitte bringen Sie die vorausgefüllten Formulare mit.
Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts)
und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.
03.12.2021: Termin Kinderimpfung gegen SARS-Cov-2
Unsere Kinder und deren Familien sind die Verlierer der Pandemie (Doppelbelastung im Home Office, Infektionen, mangelnde Lüfungsmöglichkeiten in Schulen und Kitas usw.)
Wir bieten ab dem 22.12.21 die Impfungen für unsere Kleinsten an. Die 2. Impfung erfolgt dann 3 Wochen später. Der zugelassene Impfstoff ist Biontech/Pfizer in der Kinderaufbereitung.
Die Impfsprechstunde wird nicht mit der Erwachsenensprechstunde gemischt! Anmeldungen zur Impfung bitte per Telefon unter 0202/459024 oder unter fasi@lepique.net
Wir suchen noch kindgerechte Spenden (gerne mit Ihrem Fimenlogo) für diese Kindersprechstunde.
03.12.2021: Kurzes Update zur SARS-CoV-2-Boosterimpfung
Zur Zeit haben wir ca. 400 Dosen Biontech Impfstoff zur Verfügung, deren Haltbarkeit bis Weihnachten abgelaufen sein wird. Daher bitten wir alle Impfwilligen, sich bei uns zu melden und einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt siehe Newsflash vom 17.11.2021. Es ist irrelevant, ob es sich um eine Erstimpfung oder Boosterimpfung handelt.
Einzige Voraussetzung: bitte bringen Sie die vorausgefüllten Formulare mit.
Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts)
und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.
17.11.2021: SARS-CoV-2-Boosterimpfung
Die Inzidenzwerte in Wuppertal steigen rapide, wenn auch unterhalb des Bundesdurchschnitts. Aktuell liegt die 7-Tage Inzidenz in NRW bei 183, deutschlandweit bei 320. In unserer Praxis können wir ab sofort die 3. Impfung "für alle" ab 18 Jahren anbieten. Impfwillige melden sich bitte telefonisch unter 0202 45 90 24
oder per Email unter anmeldung@lepique.net an.
Bitte haben Sie etwas Geduld, aufgrund der hohen Nachfrage sind die Telefonleitungen stark ausgelastet.
Einzige Voraussetzung: bitte bringen Sie die vorausgefüllten Formulare mit.
Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts)
und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.
29.06.2021: SARS-CoV-2-Schutzimpfung mit Biontech/Pfizer
Die Inzidenzwerte in Wuppertal sinken weiter, aktuell liegt die 7-Tage Inzidenz in Wuppertal im einstelligen Bereich bei 6,7.
In unserer Praxis können wir ab heute Impfungen mit Biontech/Pfizer "für alle" ab 18 Jahren anbieten, da wir auf ausreichend Impfstoff zurückgreifen können. Daher können Impfwillige in der Zeit von Montags - Donnerstags zwischen
11 Uhr und 14 Uhr OHNE Voranmeldung (bitte keine Email senden und auch nicht anrufen) bei uns in der Praxis eine Impfung erhalten. Einzige Voraussetzung: die vorausgefüllten Formulare mitbringen.
Laden Sie sich bitte den Formularsatz für mRNA-Impfstoff von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts)
und den Anamnesebogen dieser Praxis gemäß der Meldung vom 18.05.2021 herunter und füllen Sie alles bereits zu Hause aus, das beschleunigt die Abläufe in der Praxis.
18.05.2021: SARS-CoV-2-Schutzimpfung
Um die Formalitäten für Sie und uns zu vereinfachen laden Sie sich bitte einen der Formularsätze von der Webseite des RKI (Robert-Koch-Instituts) herunter:
- Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff (AstraZeneca und Janssen)
- Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer und Moderna)
- Anamnesebogen Arbeits- & Gesundheitsschutz Lepique (in beiden Fällen)
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte in der Praxis telefonisch (0202 45 90 24) oder per Email an anmeldung@lepique.net .
Bis auf Weiteres gilt die Impfpriorisierung.
12.04.2021: SARS-CoV-2-Schutzimpfung
Die Impfungen bei den Hausärzten haben am Mittwoch, den 7.04.2021 begonnen, wodurch eine neue Dynamik in das Impfgeschehen gekommen ist.
Wuppertal hat aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von über 158, daher wird mehr Impfstoff (AstraZeneca) als ursprünglich geplant an die niedergelassenen Ärzte verteilt. Wenn Sie über 60 Jahre sind und keine gravierenden Vorerkrankungen haben melden Sie sich bei Interesse bitte in der Praxis telefonisch oder per Email an anmeldung@lepique.net. Bis auf Weiteres gilt die Impfpriorisierung.
22.10.2020: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Seit dem 20.08.2020 gilt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Details finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel.
01.03.2020: COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Seit Ende Februar hält uns ein Virus fest im Griff, inzwischen ist die Epidemie zur Pandemie hochgestuft worden und weitgehende Maßnahmen wurde seitens der Bundesregierung in die Wege geleitet. Wir verzichten hier auf zusätzliche Information und verweisen auf die bestehenden, tagesaktuellen Resourcen:
Information zu Infektionskrankheiten des Robert-Koch-Instituts.
COVID-19 Data Center der Johns Hopkins Universität.
Information des Bundesministeriums für Gesundheit.
Bitte bleiben Sie gesund.
01.03.2020: Masernschutzgesetz
Kern des Masernschutzgesetzes ist, dass für Kinder vor der Aufnahme in Kitas, Schulen und Kindertagespflegeeinrichtungen der Nachweis erbracht werden muss, dass die Kinder wirksam gegen Masern geimpft sind. Auch Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen müssen bis Ende Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Siehe auch: Epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Instituts.
01.01.2018: Mutterschutzgesetz
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Siehe auch: Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
25.07.2015: Präventionsgesetz
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten: In der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt.